Wenn Sie ein Bußgeld erhalten, müssen Sie als Erstes überprüfen, wer es Ihnen ausgestellt hat. Denn es kann von der DGT, einer autonomen Gemeinschaft oder einer Gemeinde stammen, da Sie dieses direkt bei der Stelle bezahlen müssen, die Sie sanktioniert hat. In jedem Fall werden wir Ihnen in diesem Beitrag erklären, wie Sie ein Bußgeld von der DGT bezahlen.
Du solltest wissen, dass du den Betrag innerhalb der freiwilligen Zahlungsfrist begleichen kannst. Diese Frist beträgt 20 Kalendertage ab Zustellung des Bescheids und führt in der Regel zu einer Ermäßigung der Zahlung um 50%.
Nach Ablauf dieser (freiwilligen) 20-tägigen Frist beginnt die reguläre Frist. Diese erstreckt sich bis 45 Tage nach Erhalt der Mitteilung, und es ist die Geldbuße in Höhe von 100% zu entrichten. Nach Ablauf der regulären Frist wird die Sanktion an die staatliche Steuerbehörde weitergeleitet, die sie mit einem Aufschlag von 20% einzieht.
Wie bezahlt man ein Bußgeld der DGT?: verfügbare Mittel
Wenn Sie sich in der freiwilligen Zahlungsfrist befinden, erklären wir Ihnen hier, wie Sie eine Bußgeld der DGT bezahlen können:
- Über das Internet
Um die Zahlung auf diesem Weg durchzuführen, müssen Sie das Datum der Benachrichtigung und die Aktennummer zur Hand haben. Um den Prozess zu erleichtern, können Sie den QR-Code lesen, den Sie auf dem Bußgeldbescheid finden, und erhalten so alle notwendigen Daten für eine reibungslose Zahlung.
- Am Telefon
Anruf unter der Telefonnummer 060 und per Kredit- oder Debitkarte (Visa, MasterCard oder Maestro). Dies ist ein automatisiertes Service-System, das täglich 24 Stunden im Jahr verfügbar ist.
- Aus der Anwendung miDGT:
Dies ist eine Anwendung für Mobiltelefone und Tablets der DGT. Dort können Sie Ihre Bußgelder einsehen und kostenlos bezahlen. Sie funktioniert auf iOS und Android.
- Persönlich
- In Filialen und Geldautomaten von Caixabank.
- In jedem Postamt, mit Karte oder in bar. Gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 2,25 Euro zuzüglich 1,50% des Bußgeldbetrags.
- Bei jeder Verkehrsbehörde oder jedem Verkehrsamt, mit Kredit- oder Debitkarte. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
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